Allgemeine Beförderungsbedingungen

Allgemeine Beförderungsbedingungen im Rahmen von Schiffsausflügen

Die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen für Schiffsausflüge sind öffentlich zugänglich und können vor der Reservierung und dem Kauf von Tickets sowohl in Papierform in allen offiziellen Verkaufsstellen des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens (https://www.sacalmaboats.com/) eingesehen werden.


1. DEFINITIONEN

  • „Beförderer“ bezeichnet das Unternehmen SA CALMA BOATS, S.L., das den Transport von Passagieren im Rahmen von Schiffsausflügen mit seinen Schiffen in jeglicher Betriebs- und/oder Managementform durchführt.

  • „Schiffsausflug" bezeichnet als ausschließlich kommerzieller Begriff den regelmäßigen Personentransport auf Seewegen gemäß dem Gesetz über den Seeverkehr der Balearischen Regierung. Dieser Service ist mit Passagierschiffen verbunden, die von einem Hafen abfahren und nach einem vom Beförderer oder Reeder vorab festgelegten Preis, einer Route und einem Ziel innerhalb eines Zeitraums von maximal 12 Stunden zum Hafen zurückkehren. Zwischenstopps sind erlaubt, jedoch müssen alle Passagiere die vollständig von der Firma vorgegebene Route abschließen.

  • „Schiff“ bezeichnet das für die Seefahrt oder Schifffahrt eingesetzte Passagierschiff.

  • „Beförderungsvertrag“ bezeichnet den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer und einem Passagier zur Erbringung einer oder mehrerer Passagiertransportdienstleistungen im Rahmen eines Schiffsausflugs.

  • „Ticket“ oder „Boardingkarte“ bezeichnet das vom Beförderer ordnungsgemäß ausgestellte Dokument, das als Nachweis des geschlossenen Beförderungsvertrags dient.


2. ANWENDBARES RECHT UND HAFTUNGSREGELUNG

Auf diesen Beförderungsvertrag im Rahmen von Schiffsausflügen findet spanisches Recht, die entsprechenden EU-Verordnungen sowie internationale Übereinkommen, denen Spanien beigetreten ist, Anwendung. Insbesondere gilt das spanische Seefahrtsgesetz Ley 14/2014, de 24 de julio, das Bestandteil des Beförderungsvertrags ist.


3. BEFÖRDERUNGSVERTRAG UND TICKET

Durch den Beförderungsvertrag, der durch die Ausstellung des entsprechenden Tickets und/oder der Boardingkarte dokumentiert wird, verpflichtet sich der Beförderer gegen Zahlung eines Preises, den Passagier und gegebenenfalls sein Gepäck im Rahmen eines Schiffsausflugs zu transportieren.

Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar und kann in elektronischer Form ausgestellt werden. Der Beförderungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ticket ordnungsgemäß bezahlt und vom Beförderer ausgestellt wurde. Der Passagier akzeptiert die Bedingungen des Vertrags mit der Nutzung des Tickets als Beförderungsnachweis.

Nur Personen mit einem gültigen Ticket und/oder einer Boardingkarte für das angegebene Datum, die Uhrzeit und die Route dürfen an Bord gehen. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust des Tickets/der Boardingkarte. Der Passagier ist verpflichtet, diese Dokumente während der gesamten Fahrt aufzubewahren. Für Reklamationen muss der Passagier eine Kopie des Tickets und der Boardingkarte vorlegen, andernfalls wird die Reklamation nicht bearbeitet.

Der Beförderer bietet den Transport von Passagieren zu den veröffentlichten allgemeinen, Aktions- und/oder Sondertarifen an, die in allen offiziellen Verkaufsstellen und auf der Website des Unternehmens verfügbar sind. Der Beförderer behält sich das Recht vor, diese Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Der Beförderer haftet nicht für Handgepäck und persönliche Gegenstände der Passagiere bei Verlust oder Diebstahl.

Reklamations- und Vorschlagsformulare stehen an allen Abfahrts- und Ankunftspunkten zur Verfügung.


4. FAHRPLÄNE, ROUTEN, EINSCHIFFUNG UND STORNIERUNGEN

Die Abfahrtszeiten jeder Schiffsausflugstour sind vorgegeben und öffentlich einsehbar, sowohl in Papierform in den offiziellen Verkaufsstellen als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens (https://www.sacalmaboats.com/).

Der Beförderer ist berechtigt, die veröffentlichten Abfahrtszeiten zu ändern oder den Transport aus Sicherheits-, organisatorischen, wetterbedingten oder höherer Gewalt-Gründen auszusetzen oder abzusagen.

Der Beförderer legt die „Annahmefrist“ für die Einschiffung fest. Nach Ablauf dieser Frist wird die Einschiffung verweigert. Der Beförderer übernimmt keine Haftung für die Nichtaufnahme von Passagieren, die sich nach Ablauf der Annahmefrist präsentieren.

Im Falle von Stornierungen durch den Passagier gelten folgende Bedingungen:

  • Stornierungen mindestens 24 Stunden vor der Abfahrt: Keine Stornierungsgebühr. Rückerstattung des gezahlten Betrags.

  • Stornierungen ohne Vorankündigung oder weniger als 24 Stunden vor der Abfahrt: Verlust des gesamten gezahlten Betrags.


5. DISZIPLIN AN BORD

Der Kapitän hat das Kommando und die Leitung des Schiffes, besitzt an Bord Autoritätsbefugnisse und kann alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ordnung und Sicherheit auf dem Schiff zu gewährleisten. Die Passagiere sind verpflichtet, den Anweisungen des Kapitäns Folge zu leisten, ohne dass dies ihr Recht auf spätere Reklamationen einschränkt.


6. HAUPT- UND NEBENLEISTUNGEN SOWIE STEUERREGELUNG

Gemäß dem spanischen Mehrwertsteuergesetz Ley 37/1992, de 28 de diciembre unterliegt der Passagiertransport einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %. Nebenleistungen an Bord, wie z. B. Verpflegung, werden zusammen mit der Hauptleistung besteuert.


7. GERICHTSSTAND

Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung, Anwendung oder Erfüllung des Beförderungsvertrags unterliegen der Zuständigkeit der Handelsgerichte von Palma de Mallorca, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, alternative Streitbeilegungsverfahren zu nutzen.