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RECHTLICHER HINWEIS

1. Identifikation und Kontakt des Eigentümers der Webseite.

www.sacalmaboats.com (nachstehend die Website), ist Eigentum von SA CALMA BOATS SL („Sa Calma Boats“) (nachstehend der Eigentümer) mit Adresse AV. COMPTE SALLENT 19, 2º 2ª
07003, PALMA, Telefon (+34) 670 48 88 95 und E-Mail: info@sacalmaboats.com

2. Umfang der Anwendung.

Das Surfen auf der Website des Inhabers impliziert die Annahme der Benutzungsbedingungen und die absolute Akzeptanz dessen, was in diesem rechtlichen Hinweis steht.

3. Alter.

Auf unserer Website verarbeiten wir keine Daten von Kindern unter vierzehn Jahren. In jedem Fall richten sich unsere Produkte und Dienstleistungen an über Achtzehnjährige.

4. Geistiges oder gewerbliches Eigentum.

Die Inhalte der Website, zum Beispiel Texte, Bilder, Grafiken oder Quellcode, sind durch geistige und gewerbliche Eigentumsrechte geschützt.

Diese Inhalte dürfen ohne die vorherige und ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers nicht vervielfältigt oder umgewandelt werden. Die Benutzer können auf die Inhalte zugreifen und autorisierte Privatkopien anfertigen, solange die vervielfältigten Elemente nicht an Dritte weitergegeben, auf Netzwerkservern installiert oder in irgendeiner Form verwertet werden.

5. Gemeinsame Regeln für die Nutzung des Internets.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, das Web in Übereinstimmung mit den folgenden Regeln zu nutzen:

Sie dürfen keine kommerziellen Mitteilungen über die Website veröffentlichen.

Sie werden keine Inhalte oder Informationen von anderen Benutzern sammeln.

Sie werden keine Viren oder bösartigen Codes jeglicher Art hochladen.

Sie werden keine Anmeldeinformationen anfordern oder auf ein Konto zugreifen, das einem anderen Benutzer gehört.

Sie werden sich auf der Website nicht an ungesetzlichen, irreführenden, böswilligen oder diskriminierenden Handlungen beteiligen, in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und dem spanischen Recht.

Im Allgemeinen werden Sie keine Handlungen vornehmen, die die Rechte Dritter verletzen oder schädigen.

Der Eigentümer kann Inhalte entfernen oder den Dienst aussetzen, wenn er nach eigenem Ermessen gegen eine der in diesen rechtlichen Hinweisen beschriebenen Regeln und Verpflichtungen verstößt.

Bei Fragen oder Unklarheiten zu diesen Regeln können Sie uns per E-Mail kontaktieren.

6. Links und Haftungsbeschränkung.

Die Einrichtung eines Hyperlinks impliziert in keinem Fall das Bestehen von Beziehungen zwischen dem Inhaber und dem Eigentümer der Website, auf der er eingerichtet ist, noch die Akzeptanz und Zustimmung des Inhabers zu deren Inhalten oder Dienstleistungen. Wer beabsichtigt, einen Hyperlink einzurichten, muss zunächst die schriftliche Genehmigung des Inhabers einholen. In jedem Fall ermöglicht der Hyperlink nur den Zugriff auf die Startseite unserer Website. Sie müssen es außerdem unterlassen, falsche, ungenaue oder inkorrekte Aussagen oder Angaben über den Inhaber zu machen oder illegale Inhalte aufzunehmen, die gegen die Moral und die öffentliche Ordnung verstoßen.

Der Inhaber ist nicht verantwortlich für die Nutzung der auf dieser Website zur Verfügung gestellten Materialien durch die einzelnen Benutzer oder für die Handlungen, die auf der Grundlage dieser Materialien vorgenommen werden. Der Inhalt der Website hat einen allgemeinen und rein informativen Charakter.

Der Inhaber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt oder den Betrieb von Websites Dritter, auf die der Benutzer der Website über einen Link zugreifen kann.

Der Beherberger lehnt, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung für Schäden ab, die durch das Vorhandensein von Viren, durch Handlungen Dritter, die Eigentumsrechte, die Ehre, die Privatsphäre oder illegale Werbung verletzen, entstehen.

Wenn ein Nutzer oder ein Dritter der Ansicht ist, dass die Website in irgendeiner Weise rechtswidrig ist, müssen Sie eine Mitteilung an den Inhaber an die E-Mail-Adresse senden, die in unseren Identifikationsdaten angegeben ist. Sie müssen sich ordnungsgemäß identifizieren und den Sachverhalt angeben, den Sie anprangern.

7. Datenschutz und Zustimmung zu kommerzieller Kommunikation

Wenn personenbezogene Daten im Web gesammelt werden, ist der Inhaber für diese Daten verantwortlich und behandelt sie absolut vertraulich und sicher. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutz- und Cookie-Richtlinie. Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, spätere kommerzielle Mitteilungen von Sa Calma Boats per E-Mail, SMS und andere Mittel der Bürokommunikation zu erhalten, wie im Gesetz LSSI / CE 34/2002 festgelegt.

Wenn Sie keine Werbung oder kommerzielle Informationen mehr erhalten möchten, können Sie diese abbestellen, indem Sie eine E-Mail an die Adresse info@sacalmaboats.com schicken und das Wort BAJA angeben.

8. Modifikationen

Der Beherberger behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen am Inhalt seiner Website vorzunehmen. Dies gilt sowohl für den Inhalt der Website, als auch für die Nutzungsbedingungen oder die allgemeinen Vertragsbedingungen. Solche Änderungen können über die Website mit allen gesetzlich zulässigen Mitteln vorgenommen werden und sind während der Zeit, in der sie auf der Website veröffentlicht werden, verbindlich, bis sie durch spätere Änderungen nicht mehr gültig sind.

9. Anwendbares Recht, Lösung strittiger Fragen und zuständiges Forum.

Die Nutzung der Website unterliegt dem spanischen Recht. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Website ergeben, ist die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte der Gemeinde, in der der Inhaber seinen Sitz hat, zuständig.

ALLGEMEINE UND BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG DER PERSONENBEFÖRDERUNG AUF DEM SEE DURCH DIE GESELLSCHAFT „SA CALMA BOATS SL“ UND DIE RECHTE DER PERSONENBEFÖRDERUNG AUF DEM SEE

-Der Begriff „Beförderung von Personen und deren Gepäck“, für den Artikel 91.1.2 des Gesetzes 37/1992 die Anwendung des ermäßigten Satzes bestimmt, ist wie folgt zu verstehen:

-Die Dienstleistung der Beförderung von Personen (Passagieren) auf dem Seeweg und deren Hab und Gut von einem Ort zum anderen als Hauptdienstleistung des Unternehmens, obwohl auch andere ergänzende Dienstleistungen angeboten werden können, wie z.B. die der Schiffsbar, die nicht im Preis des Tickets für die Beförderung von einem Ort zum anderen enthalten sind.

Die Passagierschiffe des Unternehmens wurden von der zuständigen Schifffahrtsbehörde als „Passagierschiff“ für die Beförderung von Passagieren von einem Ort zu einem anderen an der Küste zwischen einem vom Unternehmen festgelegten und von den zuständigen Schifffahrtsbehörden genehmigten Abfahrts- und Zielort zugelassen, und alle Passagiere treten die Reise an, indem sie an einer Anlegestelle einsteigen und ihr Ticket als Mitgliedsvertrag bezahlen.

-Das Unternehmen organisiert keine Ausflüge, sondern befördert lediglich Passagiere von einem Ort zum anderen, und ist auch nicht als Reisebüro oder ähnliches tätig.

-Werbung einen rein kommerziellen Zweck verfolgt und die Haupttätigkeit in der Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg besteht, wie in ihrem CNAE angegeben, und jede Bar- oder ähnliche Tätigkeit, die möglicherweise ausgeübt wird, die von der Gesellschaft ausgeübte Tätigkeit ergänzt.

-Gesellschaft gibt an, dass ihre Tätigkeit in der Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg von einem Ort zum anderen in Form von Schiffsausflügen besteht, ohne dass der Passagier die Möglichkeit hat, entweder die Fahrpläne oder die zuvor von der Gesellschaft programmierten Ziele zu wählen, und dass sie den Passagieren gegebenenfalls unabhängig von der Passagierbeförderung Mahlzeiten anbietet, ohne dass die Kombination der beiden Dienstleistungen eine neue und eigenständige Dienstleistung darstellt, die einen anderen Steuertatbestand erfüllt.

-Die Seeroute wird nach den Wetterbedingungen festgelegt, immer nach dem Ermessen des Unternehmens und nicht nach dem der Passagiere, die nur ein Ticket für einen Sitzplatz für einen bestimmten Zeitraum kaufen können, ohne das Ziel oder die Dauer der Reise ändern zu können.

-Unternehmen wird sich bemühen, den Reisenden oder Passagier so weit wie möglich zu befördern (sofern die Wetterbedingungen es zulassen) und versuchen, die Passagiere zu den geplanten Zeiten der täglichen Abfahrten zum Meeresschutzgebiet in der Bucht von Palma oder ähnlichen Orten zu bringen.

-Die Abfahrt mit dem Passagierschiff ist ein geschlossener Kreislauf, der in der Regel an dem Ort endet, den das Unternehmen markiert, oder an einem Ort, den der Kapitän des Schiffes je nach Wetterbedingungen auswählt. Die Beförderung beinhaltet den Transfer der Passagiere an einen anderen Ort als den Abfahrtsort und unter Bedingungen, die nicht für jeden einzelnen Passagier bestimmt werden können, da die Abfahrt kollektiv für die Gruppe von Passagieren erfolgt, die das Ticket individuell kaufen können. Die Passagiere können zu keinem Zeitpunkt das Ziel, die Dauer oder den Ort des An- oder Ablegens wählen.

-Gesetzes Nr. 37/1992 vom 28. Dezember 1992 über die Mehrwertsteuer (]VA) (BOE vom 29. Dezember 1992) ist diese Steuer zum ermäßigten Satz von 10 % zu erheben, da es sich um eine Tätigkeit der Personenbeförderung handelt. Diesbezüglich sieht Artikel 91 Absatz 1 Ziffer 2 Nummer 1 des Gesetzes 37/1992 die Anwendung des Steuersatzes von 10 % auf die „Beförderung von Personen und deren Gepäck“ vor.

Ergänzende“ Bar- oder ähnliche Unterhaltungsdienste an Bord können nach dem Ermessen des Unternehmens oder gegebenenfalls eines Unterauftragnehmers angeboten werden. Bei der Bestimmung der Haupttätigkeit oder der von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistung sind die Bestimmungen von Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c des Gesetzes 37/1992 zu berücksichtigen, in dem festgelegt ist, was als eigenständiger Sektor angesehen wird:

(…) 

Bei der Definition des Begriffs der Haupttätigkeit und möglicher Nebentätigkeiten ist das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Oktober 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-308/96 und C-94/97 M(…) und B(…) [1998], Randnummer 24, zu berücksichtigen, wonach eine Dienstleistung als Nebentätigkeit zu einer Hauptleistung anzusehen ist, wenn sie für den Kunden keinen Selbstzweck darstellt, sondern ein Mittel, um in den Genuss der Hauptleistung zu kommen, die unter bestmöglichen Bedingungen erbracht wird. In die gleiche Richtung geht das Urteil vom 25. Februar 1999 desselben Gerichtshofs in der Rechtssache C-349/96, dessen Randnummer 31 besagt, dass die Tatsache, dass ein einziger Preis verlangt wird, nicht ausschlaggebend ist; es steht also fest, dass ein Dienstleistungserbringer, der seinen Kunden eine aus mehreren Elementen bestehende Dienstleistung gegen Zahlung eines einzigen Preises anbietet, für das Vorliegen einer einzigen Dienstleistung argumentieren kann.

– Das Unternehmen übt die Haupttätigkeit aus, die in der Beförderung der Passagiere und ihres eventuellen Handgepäcks zwischen zwei Orten besteht. Dies ist die Haupttätigkeit des Unternehmens, der andere mögliche ergänzende Tätigkeiten, die Gegenstand der erbrachten Dienstleistung sein könnten (Mahlzeiten, Vergabe von Video- oder Audiokanälen usw.), untergeordnet sind.

-Da es im Steuersystem keine Definition des Begriffs „Beförderung“ gibt, ist für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes die Definition des Wörterbuchs der Königlichen Akademie Spaniens heranzuziehen, wonach Beförderung „die Beförderung von Personen und Sachen von einem Ort zum anderen“ ist, was die Haupttätigkeit des Unternehmens darstellt.

– Die Transporttätigkeit wird auf der Grundlage eines typischen, seriellen Vertrags mit einheitlichem Inhalt erbracht, der im Voraus gemäß den Tarifen, Vorschriften und allgemeinen Bedingungen festgelegt wird.

– Der Beförderungsvertrag ist derzeit im Wesentlichen in den Artikeln 349 ff. des Handelsgesetzbuchs (CCom.) geregelt. Ebenso in den Artikeln 1.601 bis 1.603 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Code Civil). In diesem Sinne wird der kommerzielle Charakter des Beförderungsvertrags in Übereinstimmung mit Artikel 349 des CCom. und unabhängig von seinem Gegenstand bestimmt, wenn der Beförderer ein Kaufmann ist oder gewohnheitsmäßig Beförderungen für die Öffentlichkeit durchführt.

– Die Tatsache, dass das Unternehmen gewöhnlich die Tätigkeit der Beförderung von Reisenden auf dem Seeweg ausübt, und die Vorstellung vom Beförderer als einer Person, die ein speziell für die Durchführung der Beförderung organisiertes Unternehmen ausübt, ist implizit; die wesentliche Verpflichtung des Beförderers besteht darin, das von der anderen Partei mit dem Vertragsabschluss angestrebte Ergebnis zu erreichen, d. h. die Beförderung von einem Ort zum anderen.

-Schließlich ist der Beförderungsvertrag als eigenständiger, besonderer und typischer Vertrag mit doppeltem Charakter ausgestaltet: synallagmatisch und lästig.

Als eine Form des Beförderungsvertrags der so genannte Beförderungsvertrag, mit dem sich eine Person (Unternehmen) verpflichtet, eine andere Person gegen einen Preis und unter den festgelegten Bedingungen auf dem Seeweg von einem Ort zu einem anderen zu befördern.

-Dieser Beförderungsvertrag weist aufgrund der Besonderheit des Vertragsgegenstandes (die Beförderung einer Person) eigene Merkmale auf. Andererseits handelt es sich um einen Konsensualvertrag, der in dem Moment zustande kommt, in dem sich die Parteien auf die Beförderungsbedingungen und den Preis des Tickets einigen, und der manchmal als Adhäsionsvertrag bezeichnet wird. Er hat die folgenden Elemente:

1º Subjektive Elemente: Das Unternehmen als Beförderer oder Frachtführer übernimmt unmittelbar die Verpflichtung, die Beförderung zu den von ihm bestimmten Zielen durchzuführen; es ist Eigentümer des Beförderungsmittels und in jedem Fall für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich, ebenso wie der Passagier.

2° Reales Element: der Preis, ein wesentliches Element des Vertrags, der die Gegenleistung für die vom Transportunternehmer übernommenen Verpflichtungen und das Risiko darstellt. Er wird hauptsächlich auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke oder der Zeit berechnet. Nach Zahlung des Preises stellt das Unternehmen einen Fahrschein aus, der als schriftlicher Nachweis für den Vertrag dient.

3. Obligatorischer Inhalt: Das Transportunternehmen verpflichtet sich, den Reisenden oder Passagier gemäß dem vorher festgelegten Fahrplan und den Abfahrtszeiten von einem vorher festgelegten Ort zu einem anderen vorher festgelegten Ort zu befördern, einschließlich, je nach Vereinbarung, auch des Gepäcks des Passagiers, im Allgemeinen in derselben Sendung. Dies ist genau das beabsichtigte Ergebnis des Vertrags und stellt den Zweck dar, zu dem er geschlossen wurde. In Erfüllung seiner Verpflichtung muss der Arbeitgeber den Passagier und sein Gepäck an Bord nehmen und ihm einen Platz auf dem vorgesehenen Passagierschiff an dem gemäß dem Abfahrtsplan der Gesellschaft festgelegten Tag zur Verfügung stellen. Wenn die Reise unterbrochen wird, hat der Passagier, außer in Fällen höherer Gewalt, einer Havarie des Passagierschiffs, die dessen Abfahrt verhindert, oder bei schlechten Wetterbedingungen ab Stärke 4 auf der Beaufort-Skala oder bei Wellen von mehr als 1 Meter Höhe, Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Preises und Schadensersatz oder auf Umtausch Ihres Tickets gegen ein anderes mit gleichen Eigenschaften nach Ermessen des Unternehmens.

-Der Passagier übernimmt seinerseits die grundsätzliche Verpflichtung zur Zahlung des Preises sowie weitere Nebenpflichten wie die Sorgfalt bei der Benutzung des Transportmittels oder die Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf seine eigene Person, die ihm von der Gesellschaft oder dem Schiffskapitän auferlegt werden. Er muss zu der von der Gesellschaft festgesetzten Zeit an Bord sein und unterliegt während der Reise den Bestimmungen des Kapitäns in allen Angelegenheiten, die die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Polizei an Bord betreffen.

-Was die Haftung des Beförderers (Unternehmens) betrifft, so erstreckt sich diese auf zwei Bereiche: die Haftung für Gepäck und die Haftung für den Reisenden. In Bezug auf das Reisegepäck gilt die für die Beförderung von Gütern auf dem Seeweg festgelegte Regelung. In Bezug auf den Passagier erstreckt sich die Haftung auf mögliche Schäden, die dem Passagier zugefügt werden, sowie auf mögliche Verspätungen bei der Beförderung des Passagiers, sofern diese nicht auf höhere Gewalt, Schiffbruch oder Wetterbedingungen zurückzuführen sind.

-Das Unternehmen beschränkt sich darauf, die Passagiere in verschiedenen Häfen einzuschiffen, zu befördern und auszuschiffen, und stellt ihnen keine anderen Mittel als das Schiff selbst oder seine Besatzung zur Verfügung, da der Passagier die Abfahrts- und Ankunftszeit, die Dauer der Reise oder die Zielorte nicht ändern kann, da diese zuvor vom Unternehmen festgelegt wurden.

-dass der Hauptzweck des Unternehmens gemäß seiner Satzung die Beförderung von Personen und Gütern ist.

-Das Unternehmen ist für die Zwecke der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten unter der Nummer 733.1 „Kabotage und Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt“ registriert.

Das Unternehmen weist darauf hin, dass der Begriff „Personenbeförderung“ auf dem beruht, was die DGT bereits in ihrer Antwort vom 6. Mai 2003 anerkennt – der der TEAR in seiner Entscheidung gefolgt ist und die wir im dritten Sachverhalt teilweise wiedergegeben haben – und wo es in Absatz 4 heißt „Es gibt keine Definition des Begriffs „Transport“ im Steuersystem. 2003 -dem der TEAR in seinem Beschluss folgt und den wir teilweise im dritten Sachverhalt wiedergegeben haben- in dem es in Absatz 4 heißt, dass: „Da es im Steuersystem keine Definition des Begriffs „Transport“ gibt, ist für die Anwendung des LGT die Definition des Wörterbuchs der Königlichen Akademie Spaniens heranzuziehen, wonach Transport die „Beförderung von Personen und Sachen von einem Ort zum anderen“ ist, was das Unternehmen tut.

-Haupttätigkeit ist die Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg. Auch wenn andere ergänzende Dienstleistungen gemeinsam erbracht werden können, haben diese die Qualität von Nebentätigkeiten zur Beförderung, da sie ein Mittel darstellen, die Beförderung unter den bestmöglichen Bedingungen zu genießen. Die Passagiere, die die Dienste des Unternehmens in Anspruch nehmen, werden mit dem Schiff auf einer Seeroute zu bestimmten Punkten befördert, an denen nach dem Fahrplan des Unternehmens Zwischenstopps eingelegt werden, um im Meeresschutzgebiet des Zielortes oder an ähnlichen Orten zu baden oder den Meeresboden zu beobachten, wobei alle wesentlichen Elemente des Vertrags über die Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg vorhanden sind.

Was die Fahrten auf dem Fahrgastschiff betrifft, so werden diese gegen Entgelt in Form einer Reise oder einer Personenbeförderung mit einer im Voraus festgelegten Reiseroute angeboten, für die ein im Voraus vereinbarter Preis gezahlt wird, der in der Durchführung einer Reise durch die Beförderung von Fahrgästen auf dem Seeweg besteht, ohne dass der Reisende oder der Fahrgast der Dienstleistung die Möglichkeit hat, über das Schiff zu verfügen, indem er eine entgeltliche Dienstleistung erbringt, und die vom Begriff der „privaten nichtgewerblichen Schifffahrt“ ausgeschlossen ist, da der Fahrgast keine Möglichkeit hat, über das Schiff zu verfügen.

-Zweck der Beförderung von Passagieren auf dem Seeweg ist NICHT die „Erholung, das Vergnügen oder die Freizeit“ der Passagiere, sondern einzig und allein die Beförderung der Passagiere von einem Ort zum anderen als Haupttätigkeit im Sinne der Definition der RAE, auch wenn das Unternehmen versuchen wird, diese so angenehm wie möglich zu gestalten, im Sinne des Begriffs „Nebendienstleistung“, den die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften unter Verweis auf das Urteil vom 25. Februar 1999, Rechtssache C-349/96, Card Protection Plan Ltd, verwendet, wonach: „Eine Dienstleistung ist als Nebendienstleistung zu einer Hauptdienstleistung anzusehen, wenn sie für die Kundschaft keinen Selbstzweck darstellt, sondern ein Mittel, um die Hauptdienstleistung des Anbieters unter bestmöglichen Bedingungen zu genießen“.

-Informationen über „Passagierrechte“ auf dem Seeweg:

ALLGEMEINE RECHTE VON REISENDEN AUF SEE

https://www.mitma.gob.es/marina-mercante/derechos-de-los-pasajeros/derechos-generalesde-los-pasajeros-que-viajan-por-mar-y-por-vias-navegables

PASSAGIERRECHTE BEI EINEM UNFALL

https://www.mitma.gob.es/marina-mercante/derechos-de-los-pasajeros/derechos-de-los-pasajeros-que-viajan-por-mar-en-caso-de-accidente

PASSAGIERRECHTE IM SEEVERKEHR

PASSAGIERRECHTE:

Für den Fall, dass sie Personenbeförderungsdienste im Seeverkehr nutzen, deren Einschiffungshafen in einem Mitgliedstaat liegt.

Im Falle von Stornierungen oder Verspätungen der Abfahrt von mehr als 90 Minuten:

Geld-zurück-Garantie oder alternativer Transport.

Angemessene Unterstützung (wie Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen).

Bei verspäteter Ankunft oder Stornierung von Reisen:

Entschädigung, zwischen 25 und 50% des Ticketpreises, es sei denn, die Verspätung ist auf Wetterbedingungen oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die sich der Kontrolle des Unternehmens entziehen.

Schutz für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität:

Nichtdiskriminierende Behandlung und kostenlose spezielle Hilfe, sowohl an Bord als auch an Bord von Schiffen, sowie finanzielle Entschädigung für den Verlust oder die Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen.

Entschädigung bei Tod, Verletzungen oder Schäden an Mobilitätshilfen:

Geregelt durch die Verordnung 392/2009 für den internationalen Seeverkehr oder den Transport innerhalb desselben Mitgliedstaates, in bestimmten Fällen.

Recht auf Information:

Mindeststandards für die Information aller Passagiere vor und während der Reise sowie allgemeine Informationen über ihre Rechte an den Anlegestellen und an Bord der Schiffe.

Bearbeitung von Beschwerden:

Einrichtung eines Mechanismus zur Bearbeitung von Beschwerden durch Verkehrsunternehmen und Betreiber, der den Fahrgästen zur Verfügung steht, wie z.B. Beschwerdeformulare.

Einrichtung unabhängiger nationaler Stellen, die dafür zuständig sind, die Einhaltung der Verordnung gegebenenfalls durch die Anwendung von Sanktionen durchzusetzen.

Wünschen Sie weitere Informationen?

Rufen Sie die gebührenfreie Nummer an

00 800 6 7 8 9 10 11

Von überall in der EU von Montag bis Freitag,

von 9.00 Uhr bis 18.30 Uhr (spanische Zeit).

– Obligatorische Personenversicherung (SOV): Alle diese Passagierfahrten werden in einem von der Gesellschaft vor Beginn der Aktivität genehmigten Passagierbeförderungskalender geplant und vorweggenommen. Jeder Fahrgast zahlt einen Fahrscheinpreis für den Seetransport, und jeder Fahrgast ist auch durch die obligatorische Fahrgastversicherung (SOV) auf jeder Überfahrt abgedeckt, da er als Fahrgast des Seetransportdienstes gemäß der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See bei Unfällen (ABl. L 131 vom 28.5.2009, S. 24) gilt diese Verordnung für Spanien in dem Maße, in dem die Verordnung gemäß dem Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 17/2011 (ABl. L 171 vom 30.6.2011, S. 15) nach den entsprechenden Mitteilungen der betreffenden EWR-Staaten auf die EWR-Staaten anwendbar sein wird, und die SOV für Passagiere umfasst Folgendes: „Ereignisse im Zusammenhang mit der Schifffahrt“: Schiffbruch, Kentern, Zusammenstoß oder Strandung des Schiffes, Explosion oder Feuer auf dem Schiff oder Mängel des Schiffes. Daher ist das Unternehmen bei der Abteilung für Verkehr der CAIB in der Modalität der Personenbeförderung im Seeverkehr gemäß dem Gesetz 11/2010 vom 2. November über die Organisation des Seeverkehrs auf den Balearen registriert und als solches im balearischen Register der Schifffahrtsgesellschaften des genannten Gesetzes sowie im nationalen Register der Schifffahrtsgesellschaften in der Modalität der Personenbeförderung eingetragen.

-Die gesetzliche Regelung des Personenverkehrs, an die das Unternehmen gebunden ist, lautet wie folgt:

Königliches Gesetzesdekret 2/2011 vom 5. September zur Verabschiedung des konsolidierten Textes des Gesetzes über staatliche Häfen und die Handelsmarine.

Gesetz 11/2010, vom 2. November, über die Organisation des Seeverkehrs auf den Balearischen Inseln.

In Übereinstimmung mit Artikel 10 des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli 2002 über die Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und den elektronischen Handel (LSSICE) werden die identifizierenden Daten des Unternehmens im Folgenden aufgeführt.

– Firmenname: SA CALMA BOATS
– C.I.F: B72394620
– Firmensitz: AV. COMPTE SALLENT 19, 2º 2ª
– E-Mail: INFO@SACALMABOATS.COM
– Telefon: +34 670 48 88 95
Eingetragen im REGISTRY