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Die vorliegenden Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Seeverkehr sind vor der Reservierung und dem Kauf von Fahrkarten öffentlich zugänglich, und zwar sowohl in Papierform an allen offiziellen Verkaufsstellen des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens(https://www.sacalmaboats.com/).
1. DEFINITIONEN
- Der Begriff „Beförderer“ bezieht sich auf das Unternehmen SA CALMA BOATS, S.L., das mit seinen Schiffen unter jeglicher Betriebs- und/oder Managementregelung Passagierbeförderungsdienste für maritime Ausflüge anbietet.
- Der Begriff „Seereise“ bezieht sich als ausschließlich kommerzieller Begriff auf die regelmäßige Personenbeförderung auf dem Seeweg gemäß dem Seeverkehrsgesetz der Balearenregierung. Dieser Dienst ist mit Passagierschiffen verbunden, die aus einem Hafen auslaufen und nach einem vom Beförderer oder Reeder festgelegten Tarif, einer bestimmten Reiseroute und einem bestimmten Ziel innerhalb von maximal 12 Stunden in den Hafen zurückkehren. Zwischenstopps sind erlaubt, aber alle Passagiere müssen die gesamte, von der Reederei festgelegte Strecke zurücklegen.
- „Schiff“ bezieht sich auf ein Schiff, das für die See- oder Binnenschifffahrt eingesetzt wird und als Fahrgastschiff bezeichnet wird.
- „Passagiervertrag“ bezieht sich auf den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer und einem Passagier für eine oder mehrere Passagierbeförderungsleistungen während einer Seereise.
- „Ticket“ oder „Bordkarte“ bezieht sich auf das vom Beförderer ordnungsgemäß ausgestellte Dokument als Nachweis für den Beförderungsvertrag.
2. ANWENDBARES RECHT UND HAFTUNGSREGELUNG
Dieser Vertrag über die Beförderung von Passagieren auf See unterliegt spanischem Recht, EU-Verordnungen und internationalen Konventionen, denen Spanien beigetreten ist. Insbesondere gilt das spanische Schifffahrtsgesetz 14/2014 vom 24. Juli und wird als Teil dieses Passagiervertrags betrachtet.
3. PASSAGIERVERTRAG UND TICKET
Durch den Passagiervertrag, der durch die Ausstellung des entsprechenden Tickets und/oder der Bordkarte dokumentiert wird, erklärt sich der Beförderer gegen Zahlung eines Fahrpreises bereit, den Passagier und ggf. sein Gepäck im Rahmen einer Seereise zu befördern.
Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar und kann in elektronischer Form ausgestellt werden. Der Vertrag gilt mit der Bezahlung des vom Beförderer ordnungsgemäß ausgestellten Tickets als abgeschlossen, wobei der Passagier alle Bedingungen ausdrücklich akzeptiert, indem er das Ticket als Beförderungsnachweis verwendet.
Nur Personen mit einem gültigen Ticket und/oder einer gültigen Bordkarte für das angegebene Datum, die angegebene Uhrzeit und die angegebene Strecke dürfen an Bord gehen. Die Fluggesellschaft ist nicht für den Verlust des Tickets oder der Bordkarte verantwortlich. Die Passagiere sind verpflichtet, diese Dokumente während der gesamten Reise aufzubewahren. Bei Reklamationen muss der Passagier eine Kopie des Tickets und der Bordkarte vorlegen, andernfalls kann die Reklamation nicht bearbeitet werden.
Die Fluggesellschaft bietet die Beförderung von Passagieren zu ihren allgemeinen Tarifen, Sondertarifen und/oder Spezialtarifen an, die an allen offiziellen Verkaufsstellen und auf der Website der Gesellschaft ordnungsgemäß veröffentlicht sind. Die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, diese Tarife ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Die Fluggesellschaft haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust von Handgepäck oder persönlichen Gegenständen der Passagiere.
Beschwerde- und Vorschlagsformulare sind an allen Abfahrts- und Ankunftsorten erhältlich.
4. FAHRPLÄNE, ROUTEN, EINSTEIGEN UND ANNULLIERUNGEN
Die Abfahrtszeiten für jeden Segeltörn sind im Voraus festgelegt und können vor der Reservierung und dem Ticketkauf öffentlich eingesehen werden, sowohl in Papierform an den offiziellen Verkaufsstellen als auch in digitaler Form auf der Website der Reederei(https://www.sacalmaboats.com/).
Der Beförderer behält sich das Recht vor, angekündigte Fahrpläne zu ändern oder Beförderungsleistungen aus sicherheitstechnischen, organisatorischen, wetterbedingten oder Gründen höherer Gewalt auszusetzen und zu streichen.
Die Fluggesellschaft legt eine „Einsteigefrist“ fest und informiert die Passagiere darüber, dass Passagieren, die sich nicht zum Einsteigen einfinden, der Zugang verweigert wird. Die Fluggesellschaft lehnt jede Verantwortung für die Verweigerung der Beförderung von Passagieren ab, die nach der Einsteigefrist eintreffen.
Es steht dem Transportunternehmen frei, den Transport auf der ihm am besten erscheinenden Route und Strecke durchzuführen.
Stornobedingungen für Passagiere:
- Mit einer Vorankündigung von mindestens 24 Stunden: Keine Strafe, volle Rückerstattung.
- Ohne Vorankündigung oder weniger als 24 Stunden vor der Abreise: Die gesamte Zahlung verfällt.
5. DISZIPLIN AN BORD
Der Kapitän hat das Kommando über das Schiff und ist befugt, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Ordnung und Sicherheit an Bord zu gewährleisten. Die Passagiere müssen den Anweisungen des Kapitäns Folge leisten, unbeschadet ihres Rechts, Beschwerden einzureichen, sobald das Schiff den Hafen erreicht hat.
6. HAUPTLEISTUNG, NEBENDIENSTLEISTUNGEN UND STEUERREGELUNG
Gemäß dem spanischen Gesetz 37/1992 vom 28. Dezember über die Mehrwertsteuer (MwSt.) unterliegen die Personenbeförderungsleistungen im Seeverkehr einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %. An Bord erbrachte Nebenleistungen, wie Erfrischungen, werden zusammen mit der Hauptbeförderungsleistung besteuert.
7. JURISDICTION
Für Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Anwendung oder Ausführung des Beförderungsvertrags ergeben, sind die Handelsgerichte von Palma de Mallorca zuständig, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, alternative Streitbeilegungsmechanismen in Verbraucherangelegenheiten in Anspruch zu nehmen.